Naturgemäß gibt es zum Jahresanfang einige Änderungen, welche die Mehrzahl oder sogar alle Bürger betreffen. Auch 2021 sind ab Januar einige Veränderungen zu berücksichtigen, die sich insbesondere im Finanzbereich zeigen. So wird beispielsweise für die meisten Bundesbürger der Solidaritätszuschlag abgeschafft, es gelten wieder die alten Mehrwertsteuersätze und eine Erhöhung des Kindergeldes kommt Familien zugute.
Inhalt
Mehrwertsteuer: Zurück zu 19 Prozent
Seit Juli 2020 haben vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuersätze von fünf bzw. 16 Prozent gegolten. Diese zwischenzeitliche Änderung wird jetzt wieder zurückgenommen, sodass die alten und gleichzeitig üblichen Mehrwertsteuersätze von 7 bzw. 19 Prozent ab 1. Januar 2021 wieder in Kraft getreten sind.
Erhöhung beim Kindergeld
Eine erfreuliche Änderung gibt es für Eltern mit Kindern. Zum einen findet beim Kindergeld eine Erhöhung von monatlich 15 Euro pro Kind statt. Zum anderen erhöht sich ebenfalls der Kinderzuschlag – und zwar um 20 Euro pro Kind. Ebenfalls angehoben wird der Kinderfreibetrag, der ab 2021 pro Kind 8.388 Euro beträgt. Dies ist eine Steigerung von immerhin über 550 Euro im Vergleich zu vergangenen Jahr.
Solidaritätszuschlag fällt weg
Die größte finanzielle Erleichterung wird für die meisten Bürger 2021 der Wegfall des Solidaritätszuschlags sein, den es zuvor 30 Jahre lang gab. Schätzungen zufolge entfällt der Soli für rund 90 Prozent aller Bürger, wie T-Online schreibt. Lediglich Alleinstehende und Ehepartner mit einem relativ hohen Einkommen müssen in einer Staffel weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen.
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
Über viele Jahre hinweg war es auch in der Großen Koalition ein heftiger Streitpunkt: die Grundrente. Nun ist es geschafft, denn ab 2021 wird die Grundrente eingeführt – ohne sogenannte Bedürftigkeitsprüfung. Schätzungsweise 1,3 Millionen Rentner können diese Grundrente beanspruchen, um ihre eigene Rente auf einem niedrigen Niveau zu ergänzen. Eine zu erfüllende Voraussetzung gibt es allerdings, nämlich dass man mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.
Weitere Änderungen ab 2021
Neben den erwähnten gibt es noch weitere Änderungen im Jahre 2021, wie zum Beispiel der Anstieg des Mindestlohns auf zunächst 9,50 Euro und später ab Juli auf 9,60 Euro. Ebenfalls ansteigen werden die Hartz IV-Regelsätze, und zwar bei Alleinstehenden auf 446 Euro monatlich. Mehr Wohngeld gibt es auch, 15 Euro mehr als im vergangenen Jahr pro Monat. Die Pendlerpauschale steigt von bisher 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer.
Ebenfalls interessant: